Allgemeine Geschäftsbedingungen entra Akademie

Durchführung der Leistung durch entra Hof Schlamann GmbH & Co. KG nach Inhalt der Leistungsbeschreibung des aktuellen Seminarkalenders für offene Seminare in Lengerich.

1. Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt in mündlicher oder schriftlicher Form. Der Teilnehmer erhält nach Anmeldung eine schriftliche Bestätigung sowie eine Rechnung über die Teilnahmegebühr, welche sofort und spätestens vor Beginn des Seminars fällig wird. Sollte die Teilnahmegebühr für offene Seminare vor Beginn nicht beglichen worden sein, behält sich entra vor, dem Teilnehmer die Teilnahme zu verweigern.

2. Stornobedingungen

Verbindlich vereinbarte Seminartermine können von beiden Seiten bis 15 Tage vor dem jeweiligen Termin kostenfrei abgesagt und/oder verlegt werden. Gleiches gilt, soweit die Absage und Verlegung aufgrund eines unvorhersehbaren Ereignisses erforderlich geworden ist, welches von keiner Seite zu vertreten ist und die Durchführung des Termins unzumutbar oder unmöglich macht.

Rücktritt durch Teilnehmer

Bei einer Absage eines verbindlich vereinbarten Seminartermins durch den Teilnehmer innerhalb einer Frist von 14 Tagen vor diesem Termin, kann entra eine Entschädigung wie folgt pauschal in Rechnung stellen: ab dem 14. Tag bis zum 4. Tag vor Seminarbeginn 10% und ab dem 3. Tag vor Seminarbeginn 50% der Seminargebühr zzgl. MwSt.

Stornierung durch entra

Können Seminartermine aufgrund ungenügender Teilnehmerzahl nicht stattfinden, so werden die Teilnehmer hierüber rechtzeitig, spätestens 1 Woche vor Seminartermin informiert. Für abgesagte Seminartermine wird versucht, einvernehmlich einen Ersatztermin zu finden, ansonsten wird die Teilnahmegebühr komplett erstattet.

3. Urheberrecht
Der Teilnehmer ist berechtigt, die durch entra im Rahmen des Seminars verwendeten Unterlagen ausschließlich für die von entra angebotenen Zwecke zu verwenden. Die Urheberrechte und die hieraus resultierenden Ansprüche sind ausschließlich im Eigentum von entra. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet.

4. Haftung
entra ist für die angebotsgemäße Erbringung der Leistungen verantwortlich, übernimmt aber keine Haftung für die Beratungsergebnisse. entra haftet nur für Schäden, die mittelbar oder unmittelbar durch die Durchführung eines Seminars entstanden sind, wenn und soweit sie von entra vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind. Den Nachweis wird im Streitfall der Kunde führen.
Alle etwaigen Schadensersatzansprüche gegen entra verjähren spätestens nach Ablauf von 3 Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Erkennbarkeit eines Schadens, spätestens jedoch mit Abschluss der vertragsgemäßen Tätigkeit.
Coaching-Teilnehmer inkl. Teilnehmer an Familienaufstellung und Stimmtrainings sind für ihr körperliches und seelisches Wohlbefinden während der Veranstaltung selbst verantwortlich. Die oben genannten Seminare und Dienstleistungen ersetzen keine Therapie.
Für persönliche Gegenstände und die Sicherheit der Teilnehmer wird keine Haftung übernommen. Die Teilnehmer sind angehalten, sich an die geltenden Sicherheitsvorschriften zu halten.

Gerichtsstand ist Lengerich

Lengerich, 01.01.2019